Verhaltenstherapie, Supervision, Coaching

Gesetzlich Versicherte

Meine Praxis ist eine Privatpraxis, das heißt, es besteht keine generelle Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die Behandlung und die Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Versicherung ist unter bestimmten Bedingungen dennoch möglich. Die wichtigste dieser Bedingungen ist, dass Ihnen bisher kein zeitnaher Therapieplatz durch einen Kassenpsychotherapeuten angeboten werden konnte. Da Sie einen Rechtsanspruch auf Behandlung haben, können Sie dann die Behandlung in einer Privatpraxis bei Ihrer Kasse beantragen.

Üblicherweise werden Sie mit Hilfe eines Telefonprotokolls nachweisen müssen, welche kassenzugelassenen Psychotherapeuten Sie mit welchem Ergebnis kontaktiert haben. Kassenzugelassene Therapeuten finden Sie in der Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.

Weiterführende Informationen über den Zugang zu und den Ablauf von Psychotherapie für gesetzlich Versicherte finden Sie in einer informativen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer: "Wege zur Psychotherapie".

Bevor wir uns zum Erstgespräch treffen, ist es deshalb notwendig, zunächst Kontakt zu Kassentherapeuten aufzunehmen, um zu überprüfen, ob ein freier Therapieplatz zur Verfügung steht. Auch ein oder mehrere Kontakte zur Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin sind sinnvoll.

Wenn Sie bereits über ein Protokoll mit Absagen sowie eine Sprechstundenbescheinigung eines niedergelassen Kassentherapeuten (PTV-11-Formular) verfügen, ist dies eine gute Voraussetzung für die Beantragung der Kostenerstattung.

Wenn Sie ausführlichere Informationen zur Kostenerstattung wünschen, finden Sie diese hier.

Bei Fragen stehe ich Ihnen in meiner Telefonsprechstunde dienstags von 12 bis 13 und donnerstags von 13 bis 14 Uhr gerne zur Verfügung.