Verhaltenstherapie, Supervision, Coaching

Privat Versicherte

In der Regel kann die Therapie über Ihre Private Krankenversicherung oder die Beihilfe abgerechnet werden.

Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie über die Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrages, insbesondere, ob und in welchem Umfang Psychotherapie enthalten ist.

Formal finden im Regelfall fünf Probesitzungen statt, in denen wir uns kennen lernen, Informationen für den späteren Therapieantrag sammeln und entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Danach verfasse ich einen Antrag, mit dessen Hilfe ein Stundenkontingent bei der Kasse beantragt wird. Wird dieser Antrag bewilligt, kann die eigentliche Therapie beginnen.

Es empfiehlt sich, so früh wie möglich, den Leistungsumfang der eigenen Police zur überprüfen und die Sitzungen bei der Kasse zu beantragen, damit ggfs. auch die Probesitzungen erstattet werden.

Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten dann wie gewohnt eine Rechnung, die Ihnen später von der Versicherung erstattet wird.