Verhaltenstherapie, Supervision, Coaching

Zwangsstörungen

Ein Schwerpunkt der Praxis ist die verhaltenstherapeutische Behandlung von Zwangserkrankungen.

Diese zeichnen sich dadurch aus, dass man den inneren Drang verspürt, etwas zu tun (Zwangshandlungen) oder zu denken (Zwangsgedanken), das man eigentlich als übertrieben, unsinnig oder nicht zur eigenen Person passend erlebt. Beispiele hierfür sind aufdringliche Gedanken, einer anderen Person etwas antun zu können oder nicht enden wollende Kontrollen des Herdes oder der Tür vor Verlassen des Hauses, sowie quältende Wasch- oder Reinigungszwänge. Belastende negative Gefühle werden dabei von Zwangsgedanken ausgelöst und begleiten meist die Zwangshandlungen.

Derartige Phänomene gibt es zwar auch im Alltag; sobald  Sie aber darunter leiden, oder Ihr Leben und Ihre Beziehung dadurch beeinträchtigt wird, ist die Schwelle vom Alltragsphänomen zur Zwangsstörung überschritten, und eine Behandlung sollte erwogen werden.

Zwänge sind nachweislich erfolgreich durch Verhaltenstherapie behandelbar. Dabei nimmt die Expositionsbehandlung mit Reaktionsverhinderung, also das geplante Aufsuchen einer Situation, in der Zwänge auftreten ohne die nachfolgende Ausführung von Zwangshandlungen einen zentralen Raum ein. Dies geschieht niemals wie von diversen Fernsehmagazinen suggeriert ohne Vorbereitung, sondern ist immer in einen umfassenden Therapieplan integriert.

Typische Elemente einer verhaltenstherapeutischen Behandlung von Zwangserkrankungen sind folgende:

  • Diagnostik (Sammlung von Informationen zu aktuellen und früheren Problemen mit Hilfe standardisierter Fragebögen)
  • Anamnese (Sammlung störungsbezogener und biografischer Informationen im freien Gespräch)
  • Gemeinsame Entwicklung von Therapiezielen; Entwicklung positiver Alternativen zum Zwang
  • Psychoedukation (Informationsvermittlung über die Zwangsstörung und Therapiemöglichkeiten)
  • Selbstbeobachtungsphase und biografische Einordnung der Symptomatik
  • Erwerb hilfreicher gedanklicher (kognitiver) Strategien gegen den Zwang
  • Entwicklung eines Störungsmodells und Information über Expositionsbehandlung
  • Gemeinsame Planung für Sie geeigneter Übungen, Entwicklung einer Übungshierarchie
  • Gemeinsame Durchführung dieser Übungen inner- oder außerhalb der Praxis, meist in Blöcken von bis zu vier Therapiesitzungen, inklusive Vor- und Nachbereitung
  • Selbstgesteuerte Fortsetzung der Übungen durch Sie; Vor- und Nachbereitung mit dem Therapeuten
  • Strategien der Rückfallvorbereitung

Natürlich stellen die oben genannten Punkte nur einen groben Überblick dar. Andere Elemente können hinzukommen, beispielsweise, wenn zusätzlich zum Zwang ein anderes, behandlungsbedürftiges Problem, z. B. eine Depression vorhanden ist.

Lassen Sie sich von mir beraten und profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung in der Behandlung von Zwangserkrankungen.